Kfz-Versicherung über das Autohaus Bellemann

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    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

    Warum sollte ich die Kfz-Versicherung wechseln?

    Wenn Sie sich für ein neues Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtwagen) entscheiden, können Sie immer auch die Kfz-Versicherung wechseln – und damit haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert bares Geld zu sparen! Bei uns können Sie ohne lange Suche oder Recherche auf undurchsichtigen Onlineportalen den für Sie günstigsten Tarif finden. Die Versicherungsprofis unserer Maklerkooperation sind ausgebildet, werden ständig geschult und sind auf dem aktuellsten Stand. Unsere Maklerkooperation arbeitet mit über 150 verschiedenen Versicherungen zusammen, haben Zugriff auf speziell ausgehandelte Tarife und können so nach einem kurzen Telefongespräch mit Ihnen den günstigsten und für Sie passenden Tarif ermitteln.

    Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

    Sie können immer mit der Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Die meisten Verträge enden zum Jahresende am 31. Dezember. Trifft dies für Ihren Vertrag zu, muss das Kündigungsschreiben spätestens am Stichtag 30. November dem Kfz-Versicherer vorliegen. Ein entsprechendes Muster-Kündigungsschreiben finden Sie hier. Weitere Möglichkeiten, bei denen Sie per Sonderkündigungsrecht den Vertrag kündigen können, sind bei einer Beitragserhöhung oder einem Unfall/Schaden. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von einem Monat. Zusätzlich muss der konkrete Kündigungsgrund genannt werden. Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie generell die Möglichkeit sich für eine neue Kfz-Versicherung zu entscheiden.

    Was spricht für unser Angebot?

    Neben dem garantierten Sparpotenzial der günstigen Angebote aus unserer Maklerkooperation spricht vor allem die Qualität der Schadensregulierung für uns. Viele Versicherer haben im Kleingedruckten eine für den Kunden nicht optimale Schadenssteuerung/Werkstattbindung hinterlegt. Somit versucht die Versicherung mit der Schadenssteuerung die Kosten für sich so gering wie möglich zu halten – und das oftmals zulasten der Reparaturqualität. Bei unseren Tarifen haben Sie freie Werkstattwahl und können im Schadensfall Ihr Fahrzeug in der Markenwerkstatt nach Herstellervorgaben und mit Original-Ersatzteilen reparieren lassen. So entspricht Ihr Fahrzeug auch nach einem Schaden den Sicherheits- und Qualitätsstandards des Herstellers und Ihren zu Recht hohen Ansprüchen.

    Klingt gut?

    Dann nutzen Sie die Möglichkeit und lassen unsere Maklerkooperation die Tarife für Sie vergleichen! Füllen Sie hierzu einfach das untenstehende Formular aus. Unser Makler wird sich bei Ihnen telefonisch melden und Ihnen die günstigen Tarife anbieten. Ein Vergleich lohnt sich immer!

      Ich kann meine Erklärung jederzeit telefonisch unter der Nummer 06227-86540 oder info@bellemann.de widerrufen.

      Tipp: Die HSN und TSN Ihres Fahrzeugs finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) an dieser Stelle.

      Hinweis: Die Mitarbeiter der Autohaus Bellemann GmbH sind bezüglich Fragen zur Kfz-Versicherung nicht beratend, sondern lediglich als Tippgeber aktiv. Ausführliche und fundierte Beratung sowie Antworten zu Ihren Fragen zur Kfz-Versicherung erhalten Sie von den ausgebildeten und geschulten Mitarbeitern des Versicherungsmaklers.