Unfallinstandsetzung

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    Unfallschaden – was nun?

    Unfall-Instandsetzung

    Wir bieten Ihnen umfangreichen Service rund um den Schadensfall:

    • Wir holen Ihr beschädigtes Fahrzeug ab
    • Wir kümmern uns um die komplette und fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeuges mit Original-Teilen
    • Wir führen sämtliche Karosseriearbeiten aus – in einer Qualität wie Sie es von einer qualifizierten Vertragswerkstatt erwarten können.
    • Wir bieten durch unseren Partnerbetrieb Lackierarbeiten auf höchstem Niveau
    • Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung mit der Versicherung
    • Wir haben den passenden Mietwagen für Sie während der Reparaturdauer
    • Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch die richtigen Kfz-Sachverständigen
    • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach den richtigen Experten für Verkehrsrecht – spezialisierte Fachanwälte, die sich um Ihr gutes Recht kümmern.

    Lassen Sie im Schadensfall Ihr Fahrzeug in Ihrer Vertragswerkstatt reparieren – denn wer kennt Ihren Kia, Renault oder Dacia besser als wir? Wir kümmern uns um die fachgerechte Instandsetzung nach Herstellervorgaben und tragen Sorge dafür, dass der hohe Sicherheitsstandard auch nach einer Unfallreparatur erhalten bleibt.

    Vorsicht Falle: die Schadensregulierung

    Als Unfallopfer eines nicht selbst verschuldeten Unfalls sollten Sie auf jeden Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Schadensregulierung beauftragen. Die Kosten hierfür muss die unfallgegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadensregulierung übernehmen. Nur der richtige Fachanwalt garantiert die Schadensregulierung in Ihrem Sinne und setzt die Ihnen zustehenden Ansprüche durch, wie z.B. den Anspruch auf den merkantilen Minderwert (Wertminderung), den eventuellen Anspruch auf Schmerzensgeld, den Anspruch auf die Erstattung der Kostenpauschale für entstehende kleinere Aufwendungen, den Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall, die An- und Abmeldegebühren im Falle eines Totalschadens, etc.

    Die unfallgegnerische Versicherung meldet sich

    Die Versicherung des Unfallgegners bietet Ihnen Hilfe an ? Dann ist Vorsicht geboten ! Bei einem freundlichen Anruf der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mit dem Angebot der professionellen Übernahme der Unfallabwicklung sollten Sie nicht darauf eingehen. Lassen Sie sich zunächst unabhängig anwaltlich beraten, bevor Sie auf solche „Angebote“ des Unfallgegners oder seiner Versicherung eingehen. Solche Angebote dienen lediglich der Kostenminimierung der Versicherung und lassen Ihre Ansprüche häufig ausser Acht. Die Unabhängigkeit des Anwalts ist Ihr Vorteil. Wir stellen gerne Kontakt zu unabhängigen und auf  Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwälte sowie unabhängigen Sachverständigen her.

    Im Schadenfall stehen wir auf Ihrer Seite

    Bei uns stehen Ihre Ansprüche an Ihr Fahrzeug im Vordergrund und nicht die Kostenersparnis der im Schadenfall in Anspruch genommenen Versicherung !