Info Motorzahnriemen

Rückrufservice

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

    Zahnriemenwechsel – muss das sein ?

    Um es vorwegzunehmen: ja. Wird der Wechselintervall nicht eingehalten, riskiert man einen kapitalen Motorschaden. Der Motorzahnriemen bzw. Steuerriemen ist ein wesentliches Bauteil des Motors. Der Zahnriemen treibt die Nockenwellen an und sorgt dafür, dass die Ein- und Auslassventile des Motors zum richtigen Zeitpunkt öffnen und schließen.

    Wann muss der Zahnriemen gewechselt werden ?

    Der Wechselintervall ist vom Fahrzeug abhängig. Meist liegt er zwischen 80.000 – 150.000 km Laufleistung bzw. zwischen 4 und 7 Jahren. Das exakte Wechselintervall ist in den Wartungsplänen der Hersteller hinterlegt. Meist ist es im Serviceheft bzw. in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs vermerkt. Gerne nennen Ihnen unsere Serviceberater das exakte Intervall für Ihr Fahrzeug. Anhand der 17-stelligen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) können wir die fahrzeugspezifischen elektronischen Wartungspläne unserer Hersteller einsehen und die notwendigen Arbeiten identifizieren.

     

    Wenig gefahren – muss der Zahnriemen trotzdem gewechselt werden ?

    Um die Zuverlässigkeit des Zahnriemens zu gewährleisten muss er je nach Fahrzeug zwischen 4-7 Jahren gewechselt werden. Neben der Kilometerlaufleistung spielt auch das Alter eine wichtige Rolle. Wie alle Kunststoff-Gummimischungen wird auch der Zahnriemen mit den Jahren spröde, porös und rissig. Hitze, Kälte, Trockenheit sowie Nichtgebrauch lassen den Zahnriemen sogar schneller altern. Deshalb muss er in regelmäßigen Abständen gewechselt werden. Ein Riss unter Belastung hat einen kapitalen Motorschaden zur Folge.

    Was wird beim Zahnriemenwechsel getauscht ?

    Neben dem  Zahnriemen müssen die Spannrolle sowie Umlenkrollen stets mit erneuert werden. Diese werden meist in einem Reparatursatz angeboten. Beim Austausch des Zahnriemens ist immer auch der Wechsel des Keil- bzw. Rillenriemens zwingend, denn um an den Zahnriemen zu gelangen, müssen diese grundsätzlich ausgebaut werden. Ein einmal „entspannter“ Riemen darf nicht wieder verwendet werden. Außerdem empfiehlt es sich, mit dem Zahnriemenwechsel auch die Wasserpumpe zu erneuern. Denn Zahnriemen und Wasserpumpe laufen sich mit der Zeit aufeinander ein. In der Folge kann die Kombination aus neuem Zahnriemen und alter Wasserpumpe zu Schäden führen. Nicht selten blockiert die alte Pumpe im Zusammenspiel mit einem neuen Zahnriemen bald, was zum Überspringen des Zahnriemens führen kann. Umgekehrt erfordert eine notwendig werdende Erneuerung der Wasserpumpe stets einen neuen Zahnriemen. So macht es durchaus Sinn, beim Zahnriemenwechsel stets die Wasserpumpe mit zu wechseln.

    Zahnriemenwechsel selber machen?

    Was bleibt, ist die Frage, ob man den Zahnriemenwechsel nicht selbst durchführen kann oder ob man diesen nicht auch einem Hobbyschrauber überlassen kann ? Ganz klar: den Zahnriemenwechsel sollten Sie nur von der auf Ihrem Fahrzeug erfahrenen Vertragswerkstatt durchführen lassen. Der Wechsel ist aufwendig und erfordert spezielle Kenntnisse, Erfahrung und oftmals Spezialwerkzeug. Nach dem Zahnriemenwechsel besteht das Risiko, dass die vom Hersteller vorgegebenen Steuerzeiten nicht mehr eingehalten werden bzw. Kurbelwelle und Nockenwelle nicht mehr absolut synchron laufen. Die kleinste Abweichung kann schon zu großen Schäden am Motor führen.

    Zahnriemenwechsel – nur mit Garantie!

    Als Marken-Vertragswerkstatt bieten wir Ihnen auf die Erneuerung des Motorzahnriemens eine Reparatur- und Teilegarantie von einem Jahr. So können Sie nach dem Zahnriemenwechsel sorglos fahren und sicher sein, dass Ihr Motor auch zukünftig sprichwörtlich „rund läuft“

    Beim Gebrauchtwagenkauf auf den Zahnriemen achten!

    Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung des Wechselintervalls achten. Dabei kommt es nicht nur auf die Kilometerlaufleistung des Autos an, sondern wesentlich auch auf das Fahrzeugalter. Ein acht Jahre alter Zahnriemen ist definitiv überfällig, selbst wenn das Auto erst 30.000 km zurückgelegt hat. Man sollte Ihnen den Zahnriemenwechsel stets glaubhaft mit einer Rechnung, dem abgestempelten Eintrag im Serviceheft oder der elektronischen Historie in den Herstellerdatenbanken nachweisen können.

    Vorbereitung auf den Zahnriemenwechsel in unserer Werkstatt

    Terminvereinbarung zum Zahnriemenwechsel

    Einen Servicetermin können Sie mit uns telefonisch unter 06232-64900 oder direkt online hier vereinbaren. Wenn Sie zum ersten Mal mit Ihrem Fahrzeug zu uns kommen, halten Sie für einen reibungslosen Ablauf am besten Ihren Fahrzeugschein bereit. Ebenso sollten Sie den ungefähren Kilometerstand Ihres Fahrzeugs kennen.

    Vorbereitung

    Dank der 17-stelligen FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer), dem aktuellen Kilometerstand und dem Erstzulassungsdatum können wir den notwendigen Arbeitsumfang sowie die zum Austauch fälligen Teile (Reparatursätze, Riemen, Spannrollen, etc.), die Betriebsstoffe (Kühlflüssigkeit, Dichtmittel, etc.) sowie die fahrzeugspezifischen Einstellwerte bestimmen und für Ihren Werkstatt-Besuch vorbereiten. Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug unsere Werkstatt zum ersten Mal besuchen, so fotografieren Sie einfach die Innenseite Ihres Fahrzeugschein mit Ihrem Smartphone und senden uns das Foto an speyer@bellemann.de zu.

    Ankunft in unserer Werkstatt

    Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug auf unserem Kundenparkplatz direkt vor unserem Schaufenster. Unsere Servicemitarbeiter begrüßen Sie an unserer Empfangstheke um eine schnelle und reibungslose Fahrzeugannahme sicherzustellen. Halten Sie hierfür Ihren Autoschlüssel sowie das Wartungsheft (bei neueren Renault und Dacia befinden sich die Servicechecks in der Bedienungsanleitung) bereit.

    Dialogannahme

    Auf Wunsch führen wir gemeinsam mit Ihnen eine Dialogannahme durch. Hierzu nehmen wir Ihr Fahrzeug auf unsere spezielle Annahmebühne und ein Serviceberater bespricht mit Ihnen an Ihrem Fahrzeug die notwendigen Arbeiten.

    Serviceumfang und Werkstattauftrag

    Unsere Servicemitarbeiter legen mit Ihnen gemeinsam den Umfang der auszuführenden Arbeiten fest und erstellen einen Werkstatt-Auftrag. Bitte teilen Sie unseren Mitarbeitern einen eventuell erweiterten Servicebedarf mit. Dabei werden wir Sie unter Umständen bitten, uns den Servicebedarf anhand einer Probefahrt zu demonstrieren. Unsere Mitarbeiter werden Sie bei Auftragserstellung nach Ihren aktuellen Kontaktdaten fragen, so dass wir Sie bei notwendig werdenden Rückfragen erreichen können.

    Abholung Ihres Fahrzeugs

    Wir teilen Ihnen bei der Annahme Ihres Fahrzeugs den voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkt mit. Sollte sich dieser aufgrund von unvorhergesehenen Umständen verzögern, wird Sie ein Mitarbeiter informieren. Die Abholung Ihres Fahrzeuges ist an Werktagen bis spätestens 18:00 Uhr möglich. Bitte stellen Sie zur Abholung die Bezahlung des Werkstattauftrags sicher. Sie können bei Abholung mit EC-Karte oder in Bar bezahlen.